Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Download

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
  2. Angebote und Vertragsschluss
  3. Lieferfrist und Lieferverzug
  4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelansprüche des Käufers
  8. Sonstige Haftung
  9. Verjährung
  10. Rücktrittsrechte; Umtausch/Rücknahme außerhalb der Gewährleistung
  11. Rückruf
  12. Schlussbestimmungen

1) Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Verkaufsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“ genannt) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen (Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen) mit unseren Kunden (im Weiteren auch „Käufer“ genannt). Unsere AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Unsere AGB gelten insbesondere für Verträge, einschließlich hierzu gehörender Leistungen, über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Weiteren auch „Ware“ genannt), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).

1.3 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichen- de, entgegenstehende oder ergänzende Allge- meine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestand- teil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinba- rungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenab- reden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftli- cher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegen- über abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in unseren AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2) Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbind- lich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Solche Unterlagen dürfen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlan- gen dem Verkäufer unverzüglich zurückzugeben.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

3) Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzei- tig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegen- leistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbe- lieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

3.4 Die Rechte des Käufers gem. § 8 unserer AGB und www.mediservice-magdeburg.de unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

4) Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab dem Lager Magdeburg. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere eigene Auslieferung, Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätes- tens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungs- gefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werk- vertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unter- lässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkos- ten) zu verlangen.

4.4 Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Schwierigkeiten in der Zulieferkette, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendi- gen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorliefe- ranten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen von vorüberge- hender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

5) Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Für alle Lieferverträge gelten unsere im Ange- bot bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Firmensitz Magdeburg, einschließlich Fracht, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Auslandsge- schäft ist der Käufer verpflichtet uns den Empfang der Ware am vereinbarten Lieferort zu bescheini- gen.
Alle Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 20.000,00 EUR (netto) sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung iHv 50 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzah- lung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung.

5.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Wird ein fälliger Rech- nungsbeitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bezahlt, so werden alle noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig.

5.3 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestrit- ten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 6 Satz 2 unserer AGB unberührt.

5.4 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefähr- det wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzli- chen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6) Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäfts- beziehung (insgesamt im Weiteren auch „gesicherte Ansprüche“ genannt) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Ansprüche weder an Dritte verpfän- det noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benach- richtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetz- lichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen.

6.4 Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvor- behalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbin- dung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentums- recht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfä- higkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forde- rungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir sind in diesem Fall aber auch berechtigt, die Abtretung den Schuldnern (Dritten) selbst anzuzeigen und mitzuteilen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere gesicherten Ansprüche um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7) Mängelansprüche des Käufers

7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmän- geln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montagean- leitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

7.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinba- rung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibun- gen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie unsere AGB in den Vertrag einbezogen wurden.

7.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

7.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 II HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüg- lich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von drei Arbeits- tagen nach Lieferung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer www.mediservice-magdeburg.de offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.

7.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfül- lung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwe- cken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhal- tet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlan- gen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

7.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemes- sene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzli- chen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

7.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 unserer AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8) Sonstige Haftung

8.1 Soweit sich aus unseren AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2  Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, sonstiger Vertragsverlet- zung und unerlaubter Handlung richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat.

8.3 Bei Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist, und die wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, haften wir auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers besteht nicht.

8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlos- sen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9) Verjährung

9.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung www.mediservice-magdeburg.de führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungs- gesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 unserer AGB ausschließlich die gesetzlichen Verjäh- rungsfristen.

10) Rücktrittsrechte; Umtausch/Rücknahme außerhalb der Gewährleistung

MediService ist berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen. Dies ist beispielsweise Streik, Aussperrung, Ausfall von Unterlieferanten. Fälle höherer Gewalt und vergleichbar. Erfahren wir nach Vertragsschluss von einer wesent- lichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, können wir noch ausstehende Leistun- gen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleis- tung abhängig machen. Erbringt der Käufer – auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – weder die Vorauszahlung noch die Sicherheitsleis- tung, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen sind sämtliche von uns gelieferten Produkte außerhalb des Gewährleistungsrechts (§ 7) von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Eine Rücksendung der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine Einwilligungserklärung von uns in Schrift- oder Textform vorliegt und die Rücksen- dung an uns innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreiem Zustand erfolgt. Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine dem Aufwand entsprechende Bearbei- tungsgebühr sowie einer Pauschale als Ersatz des uns entstandenen Schadens möglich. Die Höhe der Pauschale richtet nach dem tatsächlich entstanden Schaden, beträgt aber mindestens 20% des Vertragswertes. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass diese Rücknahmebedingungen vollumfänglich erfüllt sind, so erstellen wir über den Rechnungsbe- trag der Warenrücksendung abzüglich Bearbei- tungsgebühr und Pauschale eine Gutschrift. § 10 unserer AGB gilt nicht, soweit wir im Rahmen unserer Gewährleistung zur Rücknahme von Ware verpflichtet sind.

11) Rückruf

Wir können Ware zurückrufen oder Auslieferungen stornieren, falls dies zur Untersuchung auf vermutete Fabrikationsfehler und dergleichen, bei Mängeln und zur Vermeidung von Schäden o. ä. erforderlich sein sollte. Nach unserer Wahl gewähren wir in diesem Fall dem Käufer unter Ausschluss sonstiger Ansprüche den Kaufpreis zurück oder liefern Ersatz. § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand.

11.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss interna- tionalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Magdeburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

12) Schlussbestimmungen

Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. zur Bonitätsprüfung, an Versicherungen, für Meldun- gen nach dem MPG) übermitteln werden. Ansprüche des Käufers können nur mit unserer schriftli- chen Zustimmung abgetreten werden. Wir erklären hiermit, die gesetzlichen Vorschriften des Mindestlohn- gesetzes (MiLog) einzuhalten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflich- ten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Bedingungen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.